Was ist Beteiligung?

Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Meinung ist wichtig und sie haben sogar ein Recht auf Beteiligung.

Daher gibt es in Heidelberg viele verschiedene Beteiligungsangebote. 

Kinder und Jugendliche können:

Dein Recht auf Beteiligung...

…wird in zahlreichen Abkommen, Verträgen und Gesetzen zum Thema gemacht und gestärkt:


Artikel 12, UN Kinderrechtskonvention: Alle Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, um ihre eigenen Meinung zu äußern. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.


§11, Sozialgesetzbuch VIII (Jugendhilfe): Die Angebote der Jugendarbeit (zum Beispiel: Jugendtreffs, Kinderheime) sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden.


§41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die für junge Menschen interessant sind, beteiligen.


§62 Abs. 1, Schulgesetz: Schülerinnen und Schüler in der Schülermitverantwortung können sich an der Gestaltung des Schullebens und des Gemeinschaftslebens der Schule beteiligen.


§1 Abs. 6 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch: Um die Interessen berücksichtigen zu können, sollen geeignete Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützend genutzt werden.


Mehr Informationen findest du in Unsere Grundlagen. Noch genauer erklärt ist dein Beteiligungsrecht in einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerk e.V

„Wir wissen am besten was Kinder und Jugendliche brauchen, daher wollen wir auch mitreden, wenn es um uns geht.”
Liv
Liv aus Heidelberg

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