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Du hast Fragen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung allgemein? Wir haben hier einige Antworten für dich gesammelt. Deine Frage ist nicht dabei? Stelle sie uns über das Kontaktformular!

Rechte von Kindern und Jugendlichen

Damit in Zukunft die Rechte von allen Kindern weltweit möglichst eingehalten werden, haben Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten fast aller Staaten der Welt einen Vertrag über die Kinderrechte geschlossen. Kinder meint übrigens alle Menschen unter 18 Jahren. Das war am 20. November 1989. Dieser Vertrag heißt Kinderrechtskonvention. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit logo! die 10 wichtigsten Kinderrechte für dich zusammengefasst:

 

  1. Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Gesundheit: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
  3. Bildung: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  4. Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.
  5. Freizeit, Spielen und Erholung: Kinder müssen freie Zeit haben, sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
  6. Elterliche Fürsorge: Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Pflegeeltern um das Kind kümmern.
  7. Gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
  8. Recht auf angemessene Lebensbedingungen: Jedes Kind soll genug zum Leben haben, sodass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Weitere Informationen zu den Kinderrechten findest in der Broschüre „Die Rechte der Kinder von logo! Einfach erklärt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93522/ed8aabee818b27d14a669b04b0fa5beb/die-rechte-der-kinder-logo-data.pdf) und auf der Website www.Kinderrechte.de Dort könnt ihr außerdem viele verschiedenen Infomaterialien zu den Kinderrechten, wie zum Beispiel Poster, Flyer, Kinderrechtehefte zum Lesen, Basteln und Raten oder Aufkleber bestellen. Andere Informationen richten sich an Eltern, Lehrende und Erziehende in der Schule und in der Kita. Viele Materialien werden auch in verschiedenen Sprachen wie türkisch, arabisch oder englisch angeboten.

Kinder- und Jugendbeteiligung wird in zahlreichen Abkommen, Verträgen und Gesetzen zum Thema gemacht und gestärkt.

In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder das Recht haben, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, um ihre eigenen Meinung zu äußern. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken. (Artikel 12 der UN- Kinderrechtskonvention heißt es beispielsweise:

Auch in der Jugendhilfe, welche zum Beispiel die Arbeit in Jugendtreffs und Kinderheimen umfasst und im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt ist, wird Beteiligung unterstützt und gestärkt. In §11 heißt es zum Beispiel, „dass die Angebote der Jugendarbeit an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden sollen“.

 

In Baden-Württemberg ist der §41a der Gemeindeordnung besonders wichtig. In diesem heißt es, die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die für junge Menschen interessant sind, beteiligen.

 

Auch die Beteiligung an den Schulen ist gesetzlich geregelt. Im §62 Abs. 1 des Schulgesetzes heißt es zum Beispiel, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schülermitverantwortung sich an der Gestaltung des Schullebens und des Gemeinschaftslebens an der Schule beteiligen können.

 

Auch beim Bauen müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden (Baugesetzbuch §1 Abs. 6 Nr. 2 und 3). Um die Interessen berücksichtigen zu können, sollen geeignete Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützend genutzt werden.

 

Diese und weitere rechtliche Bestimmungen verdeutlichen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.  Nähere Informationen findest du zum Beispiel in den „Grundlagen der Heidelberger Kinder- und Jugendbeteiligung: Bausteine und Qualitätsmerkmale“ auf Seite 7 und 8. Ausführliche Informationen sind in einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. zu finden: https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.11_Studie_Beteiligungsrechte/Studie_Beteiligungsrechte_von_Kindern_und_Jugendlichen.pdf

Methoden und Förderung

Es gibt viele verschiedenen Methoden und Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung. Grundsätzlich gilt, dass es nicht die eine perfekte Methode gibt, sondern dass es unterschiedliche Methoden für unterschiedliche Beteiligungsprojekte braucht. Wichtige Fragen beim Wählen der richtige Methode sind:

  • Wen möchte ich beteiligen?
  • Woran möchte ich beteiligen? Welche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume gibt es?
  • Welche Ressourcen stehen zur Verfügung (Zeit, Räume, Material, Geld…)?

Wir beraten euch gerne, wenn ihr auf der Suche nach geeigneten Methoden für euer Beteiligungsprojekt seid.

Aber auch die Methodendatenbank des Deutschen Kinderhilfswerk gibt euch auch einen guten Überblick über Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung und lädt zum Stöbern ein. https://www.kinderrechte.de/praxis/methodendatenbank/methodendatenbank/

„Da geht noch mehr“

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg bezuschusst die externe Beratung für Beteiligungsprozesse zum Aufbau von beteiligenden Strukturen oder für die Weiterentwicklung bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung mit bis zu 4.000,-€.Beratungsförderlinie. Mehr: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/beratung/da-geht-noch-mehr/

 

Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche sollen an den Projekten beteiligt werden.  Mehr: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

 

Beteiligungstaler (Allianz für Beteiligung)

Lokale Beteiligungsprojekte können einen Beteiligungstaler in Höhe von 2000 Euro zur Sachkostenfinanzierung erhalten. Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen aus ganz Baden-Württemberg. Mehr Infos: https://allianz-fuer-beteiligung.de/foerderprogramme/beteiligungstaler/

Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft Fachkräfte in der Stadtverwaltung, Jugendarbeit, Kindertagesstätte etc. Sie interessieren sich für das Thema und wollen sich weiterbilden? Interessante Informations- und Weiterbildungsangebote bietet zum Beispiel die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg, welche auch im Beteiligungskalender auf dieser Website zu finden sind. Aber auch wir versuchen Informations- und Weiterbildungsangebote für Heidelberg anzubieten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ideen für Fortbildungsangebote haben.

Netzwerke

Im Arbeitskreis für Kinder- und Jugendbeteiligung kommen seit 2015 regelmäßig Vertretungen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, der Stadtverwaltung, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Vertretungen von Kindern und Jugendlichen zusammen. Gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung vernetzt und unterstützt der AK Kinder- und Jugendbeteiligung Angebote der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Heidelberg.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. sind Netzwerke von kommunalen Kinderbüros und -beauftragten sowie von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich für Kinderinteressen stark machen, aber auch die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Belangen unterstützen und fordern. Mehr: http://www.lag-kiev.de/ und http://www.lag-kiev.de/

 

Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung: Das vom Deutschen Kinderhilfswerk angestoßene Netzwerk aus Fachkräften der Kinder- und Jugendbeteiligung hat mittlerweile 250 Mitglieder. Gemeinsam setzen sie sich für eine selbstverständliche Beteiligungskultur in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ein. Mehr: https://www.dkhw.de/ueber-uns/buendnisse/bundesnetzwerk-kinder-und-jugendbeteiligung/