Die Stadt Heidelberg ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.05.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website www.heyheidelberg.de befindet sich in stetigem Ausbau. Sie wird kontinuierlich bearbeitet und Barrierefreiheit soll Schritt für Schritt stärker eingebunden werden.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind deshalb (noch) nicht barrierefrei:
- Die PDF-Dokumente: Derzeit noch nicht barrierefrei sind die meisten PDF-Dateien. Wir streben an die PDF-Dokumente in Zukunft zu überarbeiten und sie in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
- Die Inhalte sind nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache vorhanden.
- Auf den Seiten News, Beteiligungskalender und Projektarchiv verwenden wir zum Teil Fotos mit integriertem Text. Diese dienen lediglich der Visualisierung und haben keine inhaltliche Relevanz. Falls doch werden die Inhalte im Alternativtext ergänzt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.05.2022 erstellt und zuletzt am 16.06.2022 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns eine E-Mail unter der E-Mail-Adresse stadtdentwicklung@heidelberg.de
Schlichtungsstelle/ Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Stadt Heidelberg (stadtdentwicklung@heidelberg.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Stadt Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3360
E-Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der oben angegebenen Stelle nicht zufriedenstellend war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Schlichtungsstelle BGG) wenden. Sie haben nach Ablauf einer sechswöchigen Frist das Recht, sich direkt an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder auf www.schlichtungsstelle-bgg.de.