| Am 08.03.2026 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei der Landtagswahl das erste Mal wählen, wenn sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Aber wie geht das mit dem Wählen eigentlich, was muss ich beachten und was bringt es mir ganz persönlich?
Wir freuen uns sehr darüber, dass die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung einen Peer-to-Peer Workshop im Stadtjugendring durchführt. Dieser richtet sich an alle (Erst-)WählerInnen, die sich für die Landtagswahl fit machen wollen. Startschuss ist 11 Uhr im Haus am Harbigweg 5. Sichert euch unter folgendem Anmeldelink einen Platz im Workshop: Anmeldung |