Im Dezember veröffentlichte das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (kurz: DKHW) den Kinderrechte-Index 2025. Der Index untersucht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den 16 Bundesländern. Es werden Entwicklungsbedarfe, aber auch Positivbeispiele vorgestellt. Insgesamt untersucht das DKHW sechs Kinderrechte, darunter auch das Recht auf Beteiligung.
Die Studie des DKHW zeigt: Der Wohnort ist entscheidend dafür, wie gut Kinder ihre Rechte wahrnehmen können.
Angebote für frühkindliche Bildung, Freizeitangebote, ärztliche Versorgung oder Kinder- und Jugendbeteiligung sind regional unterschiedlich verteilt. Der Wohnort eines jungen Menschen ist entscheidend dafür, wie gut sie oder er seine Rechte wahrnehmen kann. Baden-Württemberg schneidet im Vergleich zu den anderen Bundesländern in der Untersuchung durchschnittlich ab. Positiv hervorgehoben werden: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Nachholbedarf hat Baden-Württemberg laut DKHW aber beispielsweise beim Recht auf Beteiligung. Positiv wird zwar hervorgehoben, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen wählen dürfen, ein großer Kritikpunkt: Das Recht auf Beteiligung für Kinder und Jugendliche nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist nicht in der Landesverfassung verankert.
Insgesamt zeigt die Studie, dass bisher kein Bundesland die Kinderrechte konsequent umsetzt. Das DKHW ruft daher insbesondere die Landesregierungen dazu auf, ihre Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und gezielt zu verbessern.
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Hier findest du den kompletten Studienbericht des DKHWs, eine Beschreibung der Vorgehensweise und Steckbriefe zu den einzelnen Bundesländern.