Am 7. Februar 2024 hat das Bürgerforum zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums sein Gutachten an Barbara Bosch, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, und Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, übergeben und mit beiden zu den Ergebnissen und der Arbeit des Bürgerforums diskutiert.
62 Seiten hat das Langgutachten des Bürgerforums zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums. In dem Gutachten wird gezeigt, wie das Bürgerforum gearbeitet hat und zu den Ergebnissen gekommen ist. Das Gutachten wird nun in die Erarbeitung eines Konzepts für ein neues, zeitgemäßes G9 einfließen.
Kultusministerin Theresa Schopper war dankbar für das große Engagement: „Das Bürgerforum hat sich sehr viele Gedanken gemacht, wie ein zukünftiges Konzept des allgemein bildenden Gymnasiums aussehen könnte. Wir setzen uns mit den Ergebnissen bereits intensiv auseinander und werden uns auch die nun vorliegende ausführliche Begründung genau ansehen.“
Staatsrätin Barbara Bosch hob die Arbeit des Bürgerforums hervor: „Wir sehen einmal mehr, wie gut Bürgerforen funktionieren. Sie nehmen eine Gewichtung der vielen Argumente vor und werfen Schlaglichter auf die Aspekte, auf die es ankommt.“
Der Beteiligungsprozess
Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Beteiligungsprozess im Juni dieses Jahres gestartet. Der mehrstufige Prozess hatte mit einer Themenlandkarte als Kern der Beteiligung begonnen. Beim Beteiligungsscoping mit Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher Institutionen, Verbände, Fraktionen und Initiativen wurde die Themenlandkarte ergänzt. Zugleich waren 50 Verbände aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Bei der anschließenden Online-Beteiligung konnten alle Bürgerinnen und Bürger ebenfalls Themenvorschläge machen. Dabei wurden über 900 Kommentare abgegeben. Das Bürgerforum hat die Aspekte der Themenlandkarte aufgenommen und in sechs Sitzungen bearbeitet und diskutiert.
Mehr Informationen und das Gutachten des Bürgerforums sind auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg zu finden.
Das „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ soll geändert werden und dazu ist deine Meinung gefragt! Es geht dabei um Themen, die alle Jugendlichen betreffen: Beteiligung, Unterstützung, Stärkung und Schutz junger Menschen und Inklusion. Für alle Fachkräfte: Unten gibt es auch einen Link mit Infos dazu, wie ihr euch beteiligen könnt.
Wie kannst du mitmachen?
Nimm einfach an der Online-Umfrage teil. Diese dauert nicht lange. Du kannst dich zu allen Themen äußern, die dich interessieren.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfasst folgende Punkte:
- Beteiligung: Junge Menschen sollen mehr in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden und (mit)bestimmen dürfen.
- Unterstützung: Hier geht es um Hilfsangebote für Familien, Jugendliche und Kinder in herausfordernden Situationen. Außerdem soll es mehr Angebote für junge Menschen geben, die sie informieren und stärken.
- Stärkung: Junge Menschen, welche in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, beispielsweise in stationären Wohngruppen, sollen mehr unterstützt werden.
- Hilfen aus einer Hand: Die Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen für die Belange von jungen Menschen mit und ohne Behinderung gelten.
- Schutz: Hier geht es um die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. Der Schutz soll gestärkt werden durch die Verbesserung der Aufsicht, Schutzkonzepte und die Zusammenarbeit von verschiedenen Beteiligten in der Jugendhilfe und anderen Bereichen.
Das Ministerium möchte deine Meinung zu diesen Themen hören. Hast du eine Meinung zu diesen Punkten? Bei welchen Entscheidungen vor Ort möchtest du gerne mehr mitbestimmen? Das sind die Fragen, die in der Onlineumfrage auftauchen.
Hier geht’s zu den Umfragen
- Zur Umfrage „Beteiligung“
- Zur Umfrage „Interessensvertretung“
- Zur Umfrage „Stärkung“
- Zur Umfrage „Unterstützung und Prävention“
- Zur Umfrage „Kinder- und Jugendschutz“
- Zur Umfrage „Inklusion- Hilfen aus einer Hand“
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Ergebnisse aller Workshops und der Onlinebefragung werden anonymisiert zusammengetragen und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration übergeben. Das Ministerium nutzt eure Hinweise als beratendes Dokument für ihren Gesetzesentwurf.
Noch Fragen?
Wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, melde dich gerne bei
Isabell Goll:
- per Mail Goll@kinder-jugendbeteiligung-bw.de
- oder telefonisch unter 07111644771.
Weitere Infos – auch für Fachkräfte – gibt es hier: Link
Um beim Jugendanhörungsprozess zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und anderen Themen up-to-date zu bleiben, folge dem Instagram-Account der Servicestelle: @skjb_bw
Bewerbungsfrist endet am 26. Oktober
OB Würzner ruft zur Kandidatur auf: „Möglichkeit, Veränderungen anzustoßen“
Wer junge Ideen in die Heidelberger Kommunalpolitik einbringen und für den Heidelberger Jugendgemeinderat (JGR) kandidieren möchte, sollte sich beeilen: Am Donnerstag, 26. Oktober 2023, endet die Bewerbungsfrist. Für einen Sitz im Jugendgemeinderat bewerben kann sich, wer zum Stichtag 12. Dezember 2023 zwischen 13 und 19 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnt. Interessenten können sich im Internet unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de anmelden oder über den entsprechenden Link in den Social-Media-Kanälen der Stadt Heidelberg. Zur Bewerbungsseite gelangen Jugendliche auch über den QR-Code auf den Plakaten zur Jugendgemeinderatswahl, die in Schulen und an anderen öffentlichen Orten aushängen.
„Wir brauchen in unserer Stadt unbedingt die Perspektiven junger Menschen. Durch eine Mitarbeit im Jugendgemeinderat können junge Menschen ihre Ideen für Heidelberg einbringen, Veränderungen anstoßen und sich für ihre Generation und ihre Interessen einsetzen. Die Jugend in Heidelberg zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Daher wäre es großartig, wenn sich möglichst viele Jugendliche für eine Kandidatur entscheiden würden, damit diese Vielfalt auch sichtbar und wählbar wird“, sagt Oberbürgermeister Eckart Würzner.
Fragen zur Bewerbung?
Fragen zur Bewerbung und zur Arbeit des Jugendgemeinderats beantwortet das Wahlteam der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Heidelberg, Plöck 2a, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-37991. Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de.
30 Vertreterinnen und Vertreter für die Jugend
Der Jugendgemeinderat vertritt in Heidelberg seit 2006 die Interessen junger Menschen gegenüber dem Oberbürgermeister, dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen. Bei allen jugendrelevanten Themen haben die jungen Räte ein festes Rederecht im Gemeinderat. Der Heidelberger Jugendgemeinderat setzt sich aus 30 gewählten Jugendvertreterinnen und -vertretern und sechs beratenden Mitgliedern des „Erwachsenen“-Gemeinderates sowie einem Mitglied aus dem Personenkreis der Kinderbeauftragten zusammen. Die Jugendgemeinderäte sind für zwei Jahre gewählt. Sie arbeiten ehrenamtlich. Für Sitzungen gibt es als Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld.
Die Wahl des Jugendgemeinderats findet vom 6. bis 12. Dezember 2023 statt und feiert in diesem Jahr eine Premiere: zum ersten Mal wird das Gremium online gewählt.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
presse@heidelberg.de
Die Stadt Heidelberg fördert ab sofort die Mitgestaltung der Stadtteile durch Bürger:innen. Dazu werden Budgets in den Stadtteilen zur Verfügung gestellt, mit denen Projekte vor Ort finanziell unterstützt werden. Du hast eine Projektidee? Los geht’s!
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte von und für Bürger:innen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Identifikation mit dem Stadtteil fördern
- Begegnungen im Stadtteil ermöglichen
- zur Imageverbesserung des Stadtteils beitragen
- nachbarschaftliche, interkulturelle oder generationenübergreifende Kontakte stärken, Integration, Inklusion und soziale Teilhabe fördern
- zur Belebung der Kultur beitragen
- Sport und Gesundheit fördern
- Selbsthilfe und Bürgerengagement ermöglichen und stärken
- zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen
- das Wohnumfeld oder öffentliche Flächen und Plätze aufwerten
Gefördert werden können somit sämtliche Projekte, die selbstständig und eigenverantwortlich umgesetzt werden können – vom Insektenhotel über Nachbarschaftsfeste oder Flohmärkte bis hin zu Urban Gardening-Projekten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Initiativen
- Vereine
- Nachbarschaften
- Schulklassen, Kindergartengruppen, und ähnliche Gruppen
- Einzelpersonen
Eine projektverantwortliche Person muss dabei volljährig sein.
Wer entscheidet über die Förderung?
Nach einer ersten Vorprüfung der Anträge durch die Verwaltung entscheidet in jedem der fünfzehn Stadtteile ein eigenes Gremium über die Vergabe der Mittel. Dieses besteht in jedem Stadtteil aus drei Bezirksbeirät:innen, drei Vereinsvertreter:innen sowie sechs Zufallsbürger:innen.
Wie läuft das ab?
Als erstes brauchst du eine Projektidee. Die kannst du dann im unten verlinkten online-Förderantrag vorstellen. Der Antrag dreht dann eine kleine Runde durch Verwaltung und Stadtteilgremium. Wenn dem Stadtteilgremium dein Projekt gefällt, dann bekommst du eine Zusage oder wirst eingeladen, dein Projekt vorzustellen. Hast du eine Zusage bekommen, kann es schon losgehen! Du erhältst die Fördersumme und startest mit der Projektumsetzung. Nicht vergessen, dein Projekt sollte dokumentiert werden und deine Ausgaben musst du mit Rechnungen belegen, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen! Sobald das Projekt umgesetzt ist, schickst du die Dokumentation und die Abrechnung an die Verwaltung und überweist gegebenenfalls das nicht benötigte Geld zurück.
Hier gibt es mehr Informationen: Link
Hier geht es zum Förderantrag: Link
Bei Fragen wende dich am besten an:
Referat des Oberbürgermeisters
Marktplatz 10
69117 Heidelberg
stadtteilbudget@heidelberg.de