Wie kann eine wirkmächtige und nachhaltige Beteiligung von jungen Menschen auf Landesebene aussehen?
Diese Frage will die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung (SKJB) in Form von Handlungsempfehlungen beantworten. Im Auftrag des Landesjugendkuratoriums BW sollen bis Ende 2026 Handlungsempfehlungen erarbeitet und junge Menschen, Fachkräfte sowie Vertreter*innen aus der Politik und jugendpolitische Akteur*innen eingebunden werden.
Weitere Infos zum Prozess findet ihr auf der Webseite der SKJB oder in dieser Pressemeldung.
Die zertifizierte Weiterbildung der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung (SKJB) richtet sich an Personen, die Projekte und Prozesse für Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg fördern wollen. Die Teilnehmer*innen erhalten theoretisches Wissen und praktische Methoden, die sie in ihren Einrichtungen oder Organisationen umsetzen können.
Die Weiterbildung bereitet die Teilnehmer*innen auf die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen vor. Wissensinput, konkrete Methoden und regelmäßiger kollegialer Austausch sind zentrale Bestandteile. Es wird intensiv an der eigenen Rolle als Moderator*in, sowie an Gelingensfaktoren und Stolpersteinen von Beteiligung gearbeitet.
Wichtige Fragen sind dabei:
- Wie können junge Menschen angemessen beteiligt werden?
- Wie wachsen Kinder und Jugendliche zu mündigen Bürger*innen heran?
- Welche Rolle spielen Fachkräfte und Verwaltung?
- Welche Haltung habe ich selbst und welche haben andere?
Zum Abschluss entwickeln und dokumentieren die Teilnehmer*innen ein eigenes Praxisprojekt, begleitet durch Trainer*innen und die Seminargruppe
Termine
5 Pflichtmodule
- 04.-06. November 2026 | Musikzentrum Plochingen
- 27.-29- Januar 2027 | Haus der Kirche Bad Herrenalb
- 07.-09. April 2027 | Online via Zoom
- 16.-18. Juni 2027 | Hohenwart Forum Pforzheim
- 13.-15. Oktober 2027 | St. Bernhard, Rastatt
+ 2 Wahlpflichtmodule: Hier legen die Teilnehmer*innen eigene Schwerpunkte fest und wählen individuell zwei eintägige Seminare aus dem Programm der Akademie der Jugendarbeit sowie den Angeboten der SKJB und ausgewählter Partner.
+ Praxisprojekt
Buchung und Organisatorisches
Die Plätze werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Sollten sie innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung nichts von uns gehört haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
- Die Kosten betragen 1800,- EUR mit Unterbringung in einem Doppelzimmer und 2100,- EUR mit Unterbringung in einem Einzelzimmer
- Auf Anfrage ist eine Zahlung in Raten möglich.
- Eine Förderung durch die Quartiersakademie oder das Zentrum für kulturelle Teilhabe BW ist möglich.
Weitere Infos unter SKJB – BW.
Die Stadt Heidelberg wurde für den internationalen Youth Climate Action Fund ausgewählt. Dadurch erhält sie die Möglichkeit, konkrete, kreative und innovative Klimaschutzprojekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen finanziell zu fördern. Dazu zählen beispielsweise Baumpflanzaktionen, Müllsammelaktionen oder Projekte zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.
Als Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 15-24 Jahren angesprochen, eigene Ideen zu entwickeln und selbständig umzusetzen. Anträge werden mit Unterstützung einer Einrichtung wie Schulen, Vereine oder Jugendhäuser eingereicht.
Anträge können zwischen 15.7. und 10.10.26 gestellt werden. Projektumsetzungszeitraum ist November 2026 bis Mitte April 2027. Die Fördersumme beträgt max. 4.500 Euro.
Weitere Informationen gibt es hier YCAF
Schulen, Kitas, Vereine, Eltern und vor allem Kinder aus Rohrbach – aufgepasst:
Habt ihr Lust zu malen und kreativ zu werden? Dann macht bei der Aktion „Mal unser Plakat“ mit!
Der Stadtteilverein Rohrbach e. V. sucht auch in diesem Jahr wieder farbenfrohe Bilder für das Plakat zum Sommertagsumzug. Bis zum 10.02.2026 könnt ihr eure Kunstwerke in eurer Schule oder bei der Kinderbeauftragten, Barbara Pfeiffer, abgeben. Nutzt gerne bunte und kräftige Farben, aber schreibt bitte nichts auf euer Bild.
Meldet euch schon jetzt zum Sommertagsumzug an!
Der Sommertagsumzug selbst findet am 15.03.2026 statt. Eingeladen sind ganz ausdrücklich auch Schulklassen, Vereine, Kindergartengruppen und Freundesgruppen. Meldet euch vorab als Gruppe an, damit ihr ein Schild mit eurem Gruppennamen und Maskottchen bekommt! So seid ihr beim Sommerumzug direkt als Gruppe zu erkennen.
Und keine Sorge: Auch wenn dein Bild nicht ausgewählt wird, lohnt sich die Teilnahme. Alle eingereichten Kunstwerke werden danach im Foyer des Rohrbacher Kulturhauses ausgestellt! Der Stadtteilverein Rohrbach e. V. und die Kinderbeauftragte freuen sich bereits sehr auf viele tolle und bunte Bilder.
Viel Spaß beim Malen!
Ihr habt noch Fragen?
Wendet euch bei Fragen oder zur Anmeldung gerne an Barbara Pfeiffer, die Kinderbeauftragte aus Rohrbach. Ihr erreicht sie per Mail an: rohrbach@kinderbeauftragte-heidelberg.de.
Im Dezember veröffentlichte das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (kurz: DKHW) den Kinderrechte-Index 2025. Der Index untersucht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den 16 Bundesländern. Es werden Entwicklungsbedarfe, aber auch Positivbeispiele vorgestellt. Insgesamt untersucht das DKHW sechs Kinderrechte, darunter auch das Recht auf Beteiligung.
Die Studie des DKHW zeigt: Der Wohnort ist entscheidend dafür, wie gut Kinder ihre Rechte wahrnehmen können.
Angebote für frühkindliche Bildung, Freizeitangebote, ärztliche Versorgung oder Kinder- und Jugendbeteiligung sind regional unterschiedlich verteilt. Der Wohnort eines jungen Menschen ist entscheidend dafür, wie gut sie oder er seine Rechte wahrnehmen kann. Baden-Württemberg schneidet im Vergleich zu den anderen Bundesländern in der Untersuchung durchschnittlich ab. Positiv hervorgehoben werden: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Nachholbedarf hat Baden-Württemberg laut DKHW aber beispielsweise beim Recht auf Beteiligung. Positiv wird zwar hervorgehoben, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen wählen dürfen, ein großer Kritikpunkt: Das Recht auf Beteiligung für Kinder und Jugendliche nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist nicht in der Landesverfassung verankert.
Insgesamt zeigt die Studie, dass bisher kein Bundesland die Kinderrechte konsequent umsetzt. Das DKHW ruft daher insbesondere die Landesregierungen dazu auf, ihre Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und gezielt zu verbessern.
Du willst mehr erfahren?
Hier findest du den kompletten Studienbericht des DKHWs, eine Beschreibung der Vorgehensweise und Steckbriefe zu den einzelnen Bundesländern.
Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November setzt sich die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. (kurz: LAG KieV) für das Recht auf Spiel und Erholung für Kinder und Jugendliche ein. Konkret geht es um den Erhalt und die Förderung von öffentlichen, frei zugänglichen Bolzplätzen in Baden-Württemberg.
Einerseits werden bestehende Plätze immer weniger von der direkten Nachbarschaft toleriert. Andererseits werden kaum mehr neue Plätze gebaut. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe, wie Lärm oder fehlender Platz für den Neubau. Daher verschwinden immer mehr wohnungsnahe Freiflächen für Spiel und Erholung, insbesondere für Jugendliche.
Es gibt jedoch viele Argumente die dafür sprechen, Bolzplätze zu erhalten. Sie ermöglichen ein ungezwungenes und selbstbestimmtes Spielen und Sporttreiben und stellen wichtige soziale Treffpunkte für Kinder und Jugendliche dar. Damit fördern sie die Gesundheit und die Integration von Kindern und Jugendlichen.
In ihrer Pressemitteilung stellt die LAG KieV Lösungsansätze vor und ruft Bund und Land dazu auf, sich für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg stark zu machen. Die komplette Pressemitteilung gibt es hier zum Nachlesen.
In Baden-Württemberg gibt es seit März 2025 einen Landesjugendbeirat. Damit bekommen junge Menschen eine offizielle Stimme in der Landespolitik. Der Beirat berät das Kultusministerium bei Themen, die Jugendliche direkt betreffen – Fragen zu Schule, Freizeitangebote, Beteiligungsmöglichkeiten oder Klimaschutz.
Mitmachen können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 28 Jahren. Die Mitglieder wurden berufen und arbeiten für drei Jahre im Beirat mit. Sie treffen sich mindestens zweimal im Jahr zu Sitzungen, um aktuelle Themen zu diskutieren und Vorschläge zu erarbeiten. Zusätzlich gibt es digitale Treffen, damit auch kurzfristige Themen schnell aufgegriffen werden können. Der Landesjugendbeirat soll dafür sorgen, dass die Interessen junger Menschen mehr Gehör finden. Er ist ein Ergebnis der Jugendkonferenzen 2023, bei denen viele Jugendliche mehr Mitspracherecht in politischen Entscheidungen gefordert hatten. Das Kultusministerium unterstützt den Beirat organisatorisch, die Themen setzen aber die Jugendlichen selbst. Ihre Ideen und Empfehlungen werden direkt an die Politik weitergegeben.
Wer sich für die Arbeit des Beirats interessiert oder selbst mitgestalten möchte, findet weitere Informationen auf der Website des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Das Programm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ des Fonds Soziokultur unterstützt junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren dabei, ihre kreativen und kulturellen Projekte umzusetzen. Ab dem 2. April können bis zu 4.000 Euro beantragt werden. In der Regel kann der Fonds zweimal jährlich zum 2. Mai und 2. November in Anspruch genommen werden. Die Fördermittel werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt. Es werden zeitlich befristete Projekte gefördert, die ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema bearbeiten und die Menschen vor Ort einbeziehen.
Weitere Details zur Antragstellung, zur Förderzusage und den notwendigen Unterlagen zur Erstellung des Fördervertrages findet ihr hier.
Bei offenen Fragen, melde dich gerne bei Silvia Bonadiman: bonadiman@fonds-soziokultur.de
Du findest es wichtig, dass sich junge Menschen freiwillig (in Vereinen, Schülervertretungen und ähnlichem…) engagieren? Du möchtest junge Menschen für ihr freiwilliges Engagement oder ihre Beteiligung würdigen? Mit der Projektförderung „Anerkennung & Würdigung engagierter junger Menschen“ hast du die Möglichkeit, genau das umzusetzen! Damit soll freiwilliges Engagement und die Beteiligung von jungen Menschen anerkannt, sichtbar gemacht und wertgeschätzt werden.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung fördert Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und Jugendinitiativen dabei, kreative und wertschätzende Würdigungsmaßnahmen für junge Menschen vor Ort durchzuführen.
Deine Ideen sind gefragt – einfach, unkompliziert und mit bis zu 450 € Förderung. Lass uns zusammen das Engagement junger Menschen sichtbar machen!