Schulen, Kitas, Vereine, Eltern und vor allem Kinder aus Rohrbach – aufgepasst:

 

Habt ihr Lust zu malen und kreativ zu werden? Dann macht bei der Aktion „Mal unser Plakat“ mit!

Der Stadtteilverein Rohrbach e. V. sucht auch in diesem Jahr wieder farbenfrohe Bilder für das Plakat zum Sommertagsumzug. Bis zum 10.02.2026 könnt ihr eure Kunstwerke in eurer Schule oder bei der Kinderbeauftragten, Barbara Pfeiffer, abgeben. Nutzt gerne bunte und kräftige Farben, aber schreibt bitte nichts auf euer Bild.

 

Meldet euch schon jetzt zum Sommertagsumzug an!

Der Sommertagsumzug selbst findet am 15.03.2026 statt. Eingeladen sind ganz ausdrücklich auch Schulklassen, Vereine, Kindergartengruppen und Freundesgruppen. Meldet euch vorab als Gruppe an, damit ihr ein Schild mit eurem Gruppennamen und Maskottchen bekommt! So seid ihr beim Sommerumzug direkt als Gruppe zu erkennen.

 

Und keine Sorge: Auch wenn dein Bild nicht ausgewählt wird, lohnt sich die Teilnahme. Alle eingereichten Kunstwerke werden danach im Foyer des Rohrbacher Kulturhauses ausgestellt! Der Stadtteilverein Rohrbach e. V. und die Kinderbeauftragte freuen sich bereits sehr auf viele tolle und bunte Bilder.

 

Viel Spaß beim Malen!

 

Ihr habt noch Fragen?

Wendet euch bei Fragen oder zur Anmeldung gerne an Barbara Pfeiffer, die Kinderbeauftragte aus Rohrbach. Ihr erreicht sie per Mail an: rohrbach@kinderbeauftragte-heidelberg.de.

Im Dezember veröffentlichte das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (kurz: DKHW) den Kinderrechte-Index 2025.  Der Index untersucht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den 16 Bundesländern. Es werden Entwicklungsbedarfe, aber auch Positivbeispiele vorgestellt. Insgesamt untersucht das DKHW sechs Kinderrechte, darunter auch das Recht auf Beteiligung.

 

Die Studie des DKHW zeigt: Der Wohnort ist entscheidend dafür, wie gut Kinder ihre Rechte wahrnehmen können.

Angebote für frühkindliche Bildung, Freizeitangebote, ärztliche Versorgung oder Kinder- und Jugendbeteiligung sind regional unterschiedlich verteilt. Der Wohnort eines jungen Menschen ist entscheidend dafür, wie gut sie oder er seine Rechte wahrnehmen kann. Baden-Württemberg schneidet im Vergleich zu den anderen Bundesländern in der Untersuchung durchschnittlich ab. Positiv hervorgehoben werden: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Nachholbedarf hat Baden-Württemberg laut DKHW aber beispielsweise beim Recht auf Beteiligung. Positiv wird zwar hervorgehoben, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen wählen dürfen,  ein großer Kritikpunkt: Das Recht auf Beteiligung für Kinder und Jugendliche nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist nicht in der Landesverfassung verankert.

 

Insgesamt zeigt die Studie, dass bisher kein Bundesland die Kinderrechte konsequent umsetzt. Das DKHW ruft daher insbesondere die Landesregierungen dazu auf, ihre Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und gezielt zu verbessern.

 

Du willst mehr erfahren?

Hier findest du den kompletten Studienbericht des DKHWs, eine Beschreibung der Vorgehensweise und Steckbriefe zu den einzelnen Bundesländern.

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November setzt sich die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. (kurz: LAG KieV) für das Recht auf Spiel und Erholung für Kinder und Jugendliche ein. Konkret geht es um den Erhalt und die Förderung von öffentlichen, frei zugänglichen Bolzplätzen in Baden-Württemberg.

 

Einerseits werden bestehende Plätze immer weniger von der direkten Nachbarschaft toleriert. Andererseits werden kaum mehr neue Plätze gebaut. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe, wie Lärm oder fehlender Platz für den Neubau. Daher verschwinden immer mehr wohnungsnahe Freiflächen für Spiel und Erholung, insbesondere für Jugendliche.

 

Es gibt jedoch viele Argumente die dafür sprechen, Bolzplätze zu erhalten. Sie ermöglichen ein ungezwungenes und selbstbestimmtes Spielen und Sporttreiben und stellen wichtige soziale Treffpunkte für Kinder und Jugendliche dar. Damit fördern sie die Gesundheit und die Integration von Kindern und Jugendlichen.

 

In ihrer Pressemitteilung stellt die LAG KieV Lösungsansätze vor und ruft Bund und Land dazu auf, sich für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg stark zu machen. Die komplette Pressemitteilung gibt es hier zum Nachlesen.

 

In Baden-Württemberg gibt es seit März 2025 einen Landesjugendbeirat. Damit bekommen junge Menschen eine offizielle Stimme in der Landespolitik. Der Beirat berät das Kultusministerium bei Themen, die Jugendliche direkt betreffen – Fragen zu Schule, Freizeitangebote, Beteiligungsmöglichkeiten oder Klimaschutz.

Mitmachen können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 28 Jahren. Die Mitglieder wurden berufen und arbeiten für drei Jahre im Beirat mit. Sie treffen sich mindestens zweimal im Jahr zu Sitzungen, um aktuelle Themen zu diskutieren und Vorschläge zu erarbeiten. Zusätzlich gibt es digitale Treffen, damit auch kurzfristige Themen schnell aufgegriffen werden können. Der Landesjugendbeirat soll dafür sorgen, dass die Interessen junger Menschen mehr Gehör finden. Er ist ein Ergebnis der Jugendkonferenzen 2023, bei denen viele Jugendliche mehr Mitspracherecht in politischen Entscheidungen gefordert hatten. Das Kultusministerium unterstützt den Beirat organisatorisch, die Themen setzen aber die Jugendlichen selbst. Ihre Ideen und Empfehlungen werden direkt an die Politik weitergegeben.

Wer sich für die Arbeit des Beirats interessiert oder selbst mitgestalten möchte, findet weitere Informationen auf der Website des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Das Programm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ des Fonds Soziokultur unterstützt junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren dabei, ihre kreativen und kulturellen Projekte umzusetzen. Ab dem 2. April können bis zu 4.000 Euro beantragt werden. In der Regel kann der Fonds zweimal jährlich zum 2. Mai und 2. November in Anspruch genommen werden. Die Fördermittel werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt. Es werden zeitlich befristete Projekte gefördert, die ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema bearbeiten und die Menschen vor Ort einbeziehen.

Weitere Details zur Antragstellung, zur Förderzusage und den notwendigen Unterlagen zur Erstellung des Fördervertrages findet ihr hier.

 

Bei offenen Fragen, melde dich gerne bei Silvia Bonadiman: bonadiman@fonds-soziokultur.de 

Du findest es wichtig, dass sich junge Menschen freiwillig (in Vereinen, Schülervertretungen und ähnlichem…) engagieren? Du möchtest junge Menschen für ihr freiwilliges Engagement oder ihre Beteiligung würdigen? Mit der Projektförderung „Anerkennung & Würdigung engagierter junger Menschen“ hast du die Möglichkeit, genau das umzusetzen! Damit soll freiwilliges Engagement und die Beteiligung von jungen Menschen anerkannt, sichtbar gemacht und wertgeschätzt werden.

 

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung fördert Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und Jugendinitiativen dabei, kreative und wertschätzende Würdigungsmaßnahmen für junge Menschen vor Ort durchzuführen.

 

Deine Ideen sind gefragt – einfach, unkompliziert und mit bis zu 450 € Förderung. Lass uns zusammen das Engagement junger Menschen sichtbar machen!

 

Nähere Infos

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat einen Sonderfonds zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet. Dieser fördert Ideen und Projekte, die Kinder und Jugendliche dazu ermächtigen, sich in politischen Themen zu beteiligen. Der Fonds kann kurzfristig bis März im Rahmen der Bundestagswahl 2025 abgerufen werden.

Gefördert werden können Träger der Kinder und Jugendhilfe und Kommunen, die Projekte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen umsetzen wollen mit bis zu 5.000 Euro. Auch können Kinder und Jugendliche selbst über Mikrofonds unkompliziert bis zu 500 Euro für ihre Projekte erhalten.


Jugendfonds für Jugendliche

  • Förderprogramm für Projekte von Kindern und Jugendlichen zu Themen wie Demokratie, Politik und Kinderrechte
  • selbstständig bewerben können sich Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 17 Jahren über das Online-Antragsformular des Kinderhilfswerks

Infos für Träger/Kommunen

  • Förderprogramm für Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), gemeinnützige Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und öffentliche Träger
  • Frist für die Antragsstellung ist zwischen dem 15.01.2025 und dem 23.02.2025
  • die zu fördernde Maßnahme darf noch nicht vor der Förderentscheidung begonnen worden sein
  • Projekte sollten im Vorfeld der Bundestagswahl stattfinden, müssen jedoch spätestens bis zum 31.03.2025 abgeschlossen sein.

Weitere Infos zum U18 Sonderfonds befinden sich hier.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat verschiedene Förderfonds für Kinder- und Jugendprojekte. Gefördert werden Projekte die das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen verbessern. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.

 

Die Fonds gliedern sich in:

 

Weitere Infos zu den Förderfonds findest du hier.

Mehr Grün, mehr Natur, mehr Kreativität – Von der öden Betonwüste zum Traumschulhof!

Erhalte Förderung von der Aktion „Schulhofträume“ 2023 um deine Ideen für deinen Schulhof umzusetzen.

 

Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.

Bei der Ideenfindung und Umsetzung soll möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst.

Die Gesamtfördersumme beträgt 100.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 15.000 Euro dotiert. Bewerbungen werden bis zum 31. März 2023 über die Online-Förderdatenbank angenommen (bitte Sonderfonds Schulhofträume auswählen).

 

Weitere Infos zu der Aktion „Schulhofträume“ gibt es hier!

Um was geht es?

Die Weiterbildung macht fit für Herausforderungen, die sich in Beteiligungsprozessen ergeben: sie qualifiziert für die Planung, Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Moderator*innen bekommen theoretisches Wissen sowie praktische Methoden an die Hand und tragen diese durch ein Praxisprojekt weiter in ihre Einrichtungen oder Organisationen.

 

Für wen (aus Baden-Württemberg)?

 

Termine

5 Pflichtmodule

+ 2 Wahlpflichtmodule: Hier legen die Teilnehmer*innen eigene Schwerpunkte fest und wählen individuell zwei eintägige Seminare aus dem Programm der Akademie der Jugendarbeit sowie den Angeboten der Servicestelle und ausgewählter Partner.

+ Praxisprojekt

 

Organisatorisches

Die Kosten betragen 1800,- EUR mit Unterbringung in einem Doppelzimmer und  2100,- EUR mit Unterbringung in einem Einzelzimmer. Darin inbegriffen sind Unterkunft und Vollverpflegung, nicht inbegriffen sind Reisekosten und Getränke.

 

Förderung durch Quartiersakademie:

Finanzielle Förderung ist über die  Quartiersakademie möglich https://www.quartiersakademie.de/beteiligung-teilhabe-buergerschaftliches-engagement/details/bewegt-was-moderator-in-fuer-kinder-und-jugend-beteiligungs-prozesse/

 

Nähere Infos sind hier zu finden: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/qualifizierung/allgemeines-konzept-qualifizierungen/